Medikamente online zu kaufen kann bequem sein, doch in Österreich gelten klare Regeln. Entscheidend ist nicht, wie professionell eine Website aussieht oder in welchem Land sie betrieben wird, sondern ob das Arzneimittel rechtmäßig nach Österreich geliefert werden darf und ob der Anbieter in einem amtlichen Register eingetragen ist.
Kurz gesagt: Laut dem österreichischen Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) dürfen im Fernabsatz an Kundinnen und Kunden in Österreich nur nicht rezeptpflichtige Arzneimittel verkauft werden, die in Österreich zugelassen oder registriert sind, als fertige Packung abgegeben werden und von einer entsprechend registrierten Apotheke stammen. Rezeptpflichtige Arzneimittel dürfen nicht im Online-Fernabsatz nach Österreich geliefert werden.
Welche Medikamente dürfen in Österreich online gekauft werden?
Ein rechtmäßiges Angebot mit Lieferung nach Österreich sollte alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Das Produkt ist in Österreich als nicht rezeptpflichtig eingestuft.
- Das Arzneimittel ist in Österreich zugelassen oder registriert.
- Es wird als fertige Originalpackung für Patientinnen und Patienten abgegeben.
- Die Apotheke ist zum Online-Verkauf berechtigt und lässt sich über das amtliche Register prüfen, das mit dem gemeinsamen EU-Logo verknüpft ist.
Die Einstufung kann sich von Land zu Land unterscheiden. Ein Produkt, das anderswo ohne Rezept verkauft wird, ist deshalb nicht automatisch rezeptfrei oder für die Online-Lieferung nach Österreich zulässig.
Was ist nicht erlaubt?
Das BASG stellt klar, dass rezeptpflichtige Arzneimittel im Online-Fernabsatz nicht an Verbraucherinnen und Verbraucher in Österreich verkauft oder abgegeben werden dürfen. Eine ausländische Website, ein ausländischer Rezeptservice oder der grenzüberschreitende Versand hebt diese österreichische Regel nicht auf.
Produkte, die für den österreichischen Markt weder zugelassen noch registriert sind, sollten nicht allein deshalb als rechtmäßiges Sortiment einer österreichischen Online-Apotheke angesehen werden, weil sie auf Deutsch beworben oder in Euro angeboten werden.
So prüfen Sie eine Online-Apotheke
- Suchen Sie auf der Website der Apotheke nach dem gemeinsamen EU-Logo.
- Klicken Sie auf das Logo. Es muss zu einem amtlichen nationalen Register führen und nicht nur ein kopiertes Bild oder eine beliebige Seite öffnen.
- Prüfen Sie, ob Name und Webadresse der Apotheke mit dem amtlichen Registereintrag übereinstimmen.
- Suchen Sie das konkrete Produkt zusätzlich in der BASG-Datenbank Medikamente Info Austria.
- Vergleichen Sie Name, Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Packungsangaben mit dem amtlichen Eintrag.
Eine ausführliche Anleitung finden Sie in unserer BASG-Checkliste zur Prüfung einer Online-Apotheke in Österreich und in unserem allgemeinen Leitfaden zur Prüfung von Online-Apotheken in der EU.
Grenzüberschreitende Bestellungen: Österreichische Regeln gelten weiterhin
Eine Online-Apotheke mit Sitz in einem anderen EWR-Land unterliegt zwar den Registrierungsvorschriften ihres Sitzstaates, doch nach Österreich gelieferte Produkte müssen weiterhin die österreichischen Anforderungen erfüllen. Prüfen Sie vor einer Bestellung sowohl den Anbieter als auch das Produkt. Seien Sie besonders vorsichtig, wenn eine Website behauptet, die Rezeptpflicht lasse sich durch einen Versand aus dem Ausland umgehen.
Postsendungen können vom Zoll kontrolliert werden. Das österreichische Finanzministerium weist darauf hin, dass online bestellte Arzneimittel beschlagnahmt werden können, wenn die Einfuhrvorschriften nicht erfüllt sind.
Warnsignale vor dem Kauf
- Das gemeinsame EU-Logo fehlt, funktioniert nicht oder führt nicht zu einem amtlichen Register.
- Die Website bietet rezeptpflichtige Arzneimittel ohne einen rechtmäßigen persönlichen Abgabeweg an.
- Es fehlen überprüfbare Angaben zur Apotheke, ihrer Anschrift oder der verantwortlichen Apothekerin beziehungsweise dem verantwortlichen Apotheker.
- Das Produkt ist in der österreichischen Arzneimitteldatenbank nicht auffindbar.
- Stärke, Hersteller, Chargenangaben oder Informationen aus der Packungsbeilage sind unklar.
- Werbeaussagen versprechen garantierte Ergebnisse, völlige Risikofreiheit oder eine Umgehung medizinischer Beratung.
Die Verpackung allein beweist keine Echtheit. Lesen Sie unseren Leitfaden zu Warnzeichen auf Arzneimittelverpackungen. Wenn etwas unklar bleibt, helfen außerdem diese Fragen an Ärztinnen, Ärzte oder Apotheker.
Praktische Checkliste vor der Bestellung
- Ist der Anbieter im amtlichen Register eingetragen?
- Führt das gemeinsame EU-Logo direkt zu diesem Eintrag?
- Ist das konkrete Arzneimittel in Medikamente Info Austria gelistet?
- Ist es nach österreichischer Einstufung nicht rezeptpflichtig?
- Sind Wirkstoff, Stärke, Darreichungsform und Packungsgröße eindeutig angegeben?
- Ist fachliche Beratung verfügbar, wenn Sie medizinische Fragen haben oder andere Arzneimittel einnehmen?
Vertiefende Ratgeber für Österreich
- Medikamente Info Austria: Arzneimittel richtig prüfen
- Sildenafil in Österreich: Rezeptpflicht und sicherer Bezug
- Tadalafil in Österreich: Rezeptpflicht und sicherer Bezug
Offizielle österreichische Quellen
- BASG: Fernabsatz von Arzneimitteln
- BASG: FAQ zum Fernabsatz
- BASG: Öffentliche Register
- Österreichisches Finanzministerium: Internetshopping und Versandhandel
Dieser Artikel enthält allgemeine Verbraucherinformationen und stellt keine medizinische oder rechtliche Beratung dar. Vorschriften und Produkteinstufungen können sich ändern. Prüfen Sie daher die aktuellen amtlichen Angaben und wenden Sie sich bei Bedarf an eine qualifizierte Apothekerin, einen qualifizierten Apotheker, eine Ärztin, einen Arzt oder eine Rechtsberatung.