Medikamente Info Austria ist das offizielle BASG-Portal zur Überprüfung von in Österreich zugelassenen oder registrierten Arzneimitteln. Es bündelt Arzneimitteldaten, genehmigte Produktinformationen, Vertriebseinschränkungen, Exportverbote und aktuelle BASG-Verlautbarungen. Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist es eine der wichtigsten Stellen, um zu prüfen, ob die Angaben auf einer Packung oder Website mit einem amtlichen Datensatz übereinstimmen.
Dieser Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie Sie die Datenbank durchsuchen und Ergebnisse einordnen. Produktsuche und Anbieterprüfung beantworten unterschiedliche Fragen: Ein Arzneimittel in der Datenbank zu finden, beweist noch nicht, dass eine bestimmte Website es verkaufen darf.
Was lässt sich in Medikamente Info Austria prüfen?
Die Arzneimittelsuche kann unter anderem folgende Angaben anzeigen:
- Produktname sowie österreichische Zulassungs- oder Registrierungsnummer;
- Wirkstoff und ATC-Code;
- Zulassungsinhaber;
- Zulassungsdatum;
- Rezeptpflichtstatus und Abgabestatus;
- Darreichungsform und Verwendung;
- genehmigte Gebrauchs- und Fachinformationen, sofern verfügbar;
- gemeldete Vertriebseinschränkungen.
Laut BASG steht das Portal auf Deutsch und Englisch zur Verfügung. Die Daten werden einmal täglich aktualisiert; der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung ist im Suchbereich sichtbar.
Schritt 1: Das richtige Register öffnen
Rufen Sie Medikamente Info Austria – Arzneispezialitäten auf. Das Portal enthält außerdem eigene Bereiche für Vertriebseinschränkungen, Exportverbote, BASG-Verlautbarungen und BASG-Abstimmungen. Für die grundlegende Identitätsprüfung eines Produkts beginnen Sie bei „Arzneispezialitäten“.
Schritt 2: Den besten Suchbegriff wählen
Sie können unter anderem mit folgenden Feldern suchen:
- Bezeichnung / Zulassungsnummer: exakter Produktname oder Zulassungsnummer;
- Wirkstoff: der Wirkstoff, beispielsweise die internationale Freinamen-Bezeichnung;
- Inhaber:in: Name des Zulassungsinhabers;
- Erweiterte Suche: Rezeptpflichtstatus, Abgabestatus, Arzneimittelkategorie, Zulassungsdatum und weitere regulatorische Merkmale.
Eine Zulassungsnummer ist oft der stärkste Identifikator, weil Namen ähnlich sein können. Die BASG-FAQ beschreibt außerdem die Suche mit Sternchen: Ein Stern vor oder nach dem Suchwert erweitert die Treffermöglichkeiten in Textfeldern.
Schritt 3: Die vollständige Arzneimittelidentität abgleichen
Öffnen Sie den Treffer und vergleichen Sie ihn mit der Packung oder dem Angebot. Prüfen Sie:
- den exakten Produktnamen einschließlich Zusätzen;
- Stärke und Wirkstoff;
- Darreichungsform, etwa Filmtablette oder Kapsel;
- Zulassungs- oder Registrierungsnummer;
- Zulassungsinhaber;
- Rezeptpflicht- und Abgabestatus;
- genehmigte Gebrauchs- und Fachinformation.
Eine teilweise Übereinstimmung beweist keine Gleichwertigkeit. Ein Arzneimittel mit ähnlichem Namen aus einem anderen Land kann eine andere Zulassung, einen anderen Inhaber, eine andere Stärke oder Darreichungsform haben.
Schritt 4: Rezeptpflicht und Abgabestatus verstehen
„Rezeptpflichtig“ bedeutet, dass ein gültiges ärztliches Rezept erforderlich ist. „Apothekenpflichtig“ bedeutet, dass die Abgabe Apotheken vorbehalten ist. Diese Felder sind entscheidend, wenn Sie beurteilen möchten, ob ein Online-Angebot mit den österreichischen Vorschriften vereinbar ist.
Laut BASG dürfen im registrierten Versandhandel nur fertig abgepackte Arzneimittel angeboten werden, die in Österreich zugelassen oder registriert und nicht rezeptpflichtig sind. Ein in Österreich rezeptpflichtiges Arzneimittel darf auch nicht per Versandhandel aus einem anderen EWR-Land nach Österreich bezogen werden.
Schritt 5: Genehmigte Produktinformationen lesen
Sofern Dokumente verfügbar sind, verwenden Sie die amtliche Gebrauchsinformation und Fachinformation, die mit dem Produktdatensatz verknüpft sind. Diese Quellen sind zuverlässiger als zwischen Webshops kopierte Zusammenfassungen. Prüfen Sie, ob das Dokument genau das auf der Packung genannte Präparat, die Stärke und die Darreichungsform betrifft.
Bei zentral zugelassenen Arzneimitteln, deren Zulassungsnummer mit „EU/“ beginnt, verweist das BASG auf die entsprechenden Informationen der Europäischen Arzneimittel-Agentur. Folgen Sie amtlichen Verweisen und nicht einer unabhängigen Produktseite.
Schritt 6: Vertriebseinschränkungen separat prüfen
Eine Zulassung bedeutet nicht automatisch, dass ein Produkt aktuell lieferbar ist. Im Bereich „Vertriebseinschränkungen“ werden gemeldete Lieferbeschränkungen veröffentlicht. Das BASG weist darauf hin, dass dieses Register gemeldete Verfahren enthält, jedoch keine Bestandsdaten einzelner Großhändler oder Apotheken.
Nutzen Sie den Bereich, um gemeldete Versorgungsprobleme zu erkennen, und fragen Sie anschließend eine Apotheke nach der tatsächlichen Verfügbarkeit. Eine Lieferknappheit ist niemals eine Rechtfertigung dafür, auf eine nicht überprüfbare Quelle auszuweichen.
Was tun, wenn kein Ergebnis erscheint?
Ein fehlender Treffer beweist allein noch nicht, dass eine Packung gefälscht ist. Prüfen Sie zunächst:
- Schreibweise, Leerzeichen und Namenszusätze;
- die Suche nach Wirkstoff oder Zulassungsnummer;
- die vom BASG beschriebene Sternchen-Suche;
- ob es sich um ein zentral zugelassenes Präparat mit Informationen bei der EMA handelt;
- ob Apotheke oder BASG den Datensatz bestätigen können.
Ein Verkäufer sollte einen nicht auffindbaren Datensatz jedoch nicht als unwichtig abtun. Lassen sich Produktidentität, Zulassung oder Rezeptpflicht nicht verlässlich prüfen, brechen Sie die Prüfung ab und holen Sie fachlichen Rat ein.
Produktprüfung ist nicht Anbieterprüfung
Nach der Produktprüfung muss eine Online-Apotheke separat kontrolliert werden. Ein rechtmäßiger Fernabsatzanbieter nutzt das gemeinsame EU-Sicherheitslogo. Beim Anklicken muss dieses zum amtlichen Register der zuständigen nationalen Behörde führen, wo Anbieter und Website abgeglichen werden können. Weitere Details stehen in unserem Ratgeber Medikamente online kaufen in Österreich: Was ist erlaubt?.
Häufig gestellte Fragen
Ist Medikamente Info Austria eine amtliche Datenbank?
Ja. Das Portal wird vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) betrieben.
Kann ich nach einem Wirkstoff suchen?
Ja. Neben Produktname, Zulassungsnummer und Zulassungsinhaber gibt es ein eigenes Wirkstofffeld.
Bedeutet ein Datenbankeintrag, dass jeder Webshop das Arzneimittel verkaufen darf?
Nein. Produktzulassung, Rezeptpflichtstatus und Registrierung des Anbieters sind getrennte Prüfungen. Die Fernabsatzbeschränkungen gelten weiterhin.
Wie aktuell sind die Angaben?
Laut BASG wird die Datenbank einmal täglich aktualisiert. Der Zeitpunkt der letzten Aktualisierung steht im Suchbereich.
Wo prüfe ich, ob eine Online-Apotheke registriert ist?
Nutzen Sie das gemeinsame EU-Logo auf der Website des Anbieters und folgen Sie dem Link zum amtlichen Register der zuständigen nationalen Behörde. Vertrauen Sie keiner statischen Logo-Grafik.
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Offizielle Quellen
- Medikamente Info Austria: Arzneimittelsuche
- BASG: Einführung in Medikamente Info Austria
- BASG: FAQ zu Medikamente Info Austria
- BASG: rechtmäßiger Fernabsatz und Anbieterprüfung
Zuletzt geprüft am 10. September 2026. Prüfen Sie bei jeder arzneimittelbezogenen Entscheidung den aktuellen amtlichen Datensatz.